Informationen Coronavirus

Der Bundesrat hat die besondere Lage per 1. April 2022 aufgehoben. Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten und sollen Personen mit Symptomen sich auf das Coronavirus testen lassen. (Letztes Update 24.10.2022) 

Regelungen der PH Luzern

Die PH Luzern orientiert sich an den Vorgaben von Bund und Behörden und bittet um deren Einhaltung. Insbesondere verweisen wir auf:

Die Weisungen des Bundesamts für Gesundheit (www.bag.admin.ch)

Die aktuellen Informationen von Bund und Kanton Luzern (gesundheit.lu.ch)

  • Alle Lehrveranstaltungen der Aus- und Weiterbildung sowie externe Veranstaltungen können vor Ort stattfinden.
  • Die Arbeit kann vor Ort geleistet werden, es besteht keine Homeoffice-Empfehlung aus epidemiologischer Sicht.
  • Es gilt keine Maskenpflicht. 
  • Es wird um Einhaltung der Hygienemassnahmen gebeten (Lüften, Handhygiene).
  • Personen, die bei sich Krankheitssymptome feststellen, welche auf das Coronavirus hinweisen, bleiben zu Hause und lassen sich testen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind.
  • Mitarbeitende, Studierende oder Teilnehmende von Weiterbildungsangeboten der PH Luzern, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, bleiben zu Hause, bis sie keine Symptome mehr haben.

Anfrage Notfall-Stellvertretungen


Kontakt

Leiter Stabsabteilung Kommunikation und Marketing
Marco von Ah
Pfistergasse 20
6003 Luzern
marco.vonah@phlu.ch
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