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Im Fach Lebenskunde, das in der Zentralschweiz auf der Sekundarstufe I nach Lehrplan 21 die beiden Fächer Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) und Berufliche Orientierung (BO) abdeckt, werden fachwissenschaftliche, fachdidaktische und überfachliche Kompetenzen erworben. Zudem werden die Studierenden auf die Aufgabe der Klassenlehrperson vorbereitet.
In der Praxis zeigt sich, dass das Fach Lebenskunde (inkl. Berufliche Orientierung) in der Sekundarstufe I meist von den Klassenlehrpersonen erteilt wird. Die PH Luzern ist überzeugt, dass die Jugendlichen in der Adoleszenz auf der Sekundarstufe I Bezugspersonen, die mehrere Lektionen an der eigenen Klasse unterrichten können, brauchen. Darum hat sie folgende Fächer für alle Studierenden in der Ausbildung zur Sekundarlehrperson als obligatorisch erklärt:
Die Studierenden erlangen ein Diplom für die Unterrichtsberechtigung in den Fächern Projektunterricht als auch Lebenskunde mit Ethik, Religionen, Gemeinschaft sowie Berufliche Orientierung. Weiter werden auch die Aufgaben als Klassenlehrperson thematisiert, damit die Studierenden diese Funktion in der Berufspraxis übernehmen können. Die Zusammenarbeit mit Eltern, die ebenso in den Aufgabenbereich der Klassenlehrperson gehört, wird im Bereich Berufsstudien abgedeckt.
Zur Ausbildung zählen auch zwei Synergiemodule, die eng mit der Aufgabe als Klassenlehrperson verknüpft sind.
Im Fach Lebenskunde werden fachwissenschaftliche, fachdidaktische und methodische Kompetenzen erworben. Dabei wird auf eine enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis Wert gelegt. Zudem werden die Studierenden auf die Aufgabe der Klassenlehrperson auf der Sekundarstufe I vorbereitet.
Unterrichten Sie als Lehrperson in der Zentralschweiz? Sind Sie Klassenlehrperson? Interessieren Sie Inputs bzw. Austausch zu Themen wie Aufgaben der Klassenlehrperson, Persönlichkeit & Gemeinschaft im Fach ERG und Berufliche Orientierung? Dann lesen Sie folgendes Dokument und melde Sie sich bei Interesse!