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Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) verpflichtet alle Hochschulen in der Schweiz im Rahmen der institutionellen Akkreditierung ihr Qualitätsmanagementsystem alle sieben Jahre einer Selbstbeurteilung zu unterziehen und dieses durch externe Gutachtende überprüfen zu lassen. Der Schweizerische Akkreditierungsrat hat die institutionelle Akkreditierung für die PH Luzern in den Jahren 2017 und 2024 bestätigt.
Am 20. September 2024 hat der Schweizerische Akkreditierungsrat die institutionelle Akkreditierung der Pädagogischen Hochschule Luzern ohne Auflage beschlossen. Der Akkreditierungsrat bestätigt somit, dass die PH Luzern über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt, welches die Qualität ihrer Leistungen sicherstellt.
Die PH Luzern hatte mit dem Projekt auch die Ziele verbunden, ihre Qualitätskultur zu stärken, Grundlagen für den anstehenden Strategieprozess zu generieren und ihrer partizipativen Kultur Ausdruck zu geben.
Die PH Luzern nahm 2023 eine Selbstbeurteilung gemäss Qualitätsstandards der Akkreditierungsverordnung vor. Der Prozess der Selbstbeurteilung war mehrstufig und wurde mit der Einbindung der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterorganisation, Mitarbeitenden aus unterschiedlichen Bereichen und Funktionen sowie der Einbindung der StudOrg breit abgestützt. Im Rahmen der Vernehmlassung des Selbstbeurteilungsberichts hatten alle Mitarbeitenden die Möglichkeit den Selbstbeurteilungsbericht zu diskutieren und Rückmeldungen zu formulieren. Zusätzlich wurden die Vorstände der Studierendenorganisation und der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterorganisation, der PH-Rat, die Begleitgruppe der PH Luzern und alle Bereichsleitungskonferenzen zur Stellungnahme eingeladen.
Im Frühjahr 2024 besuchte eine Gruppe von externen Gutachtenden die PH Luzern und führte mit knapp 50 Hochschulangehörigen – mit Mitarbeitenden, mit Studierenden und mit dem Vize-Präsidenten des PH-Rates – Gespräche, in denen sie die gelebte Praxis des in der Selbstbeurteilung beschriebenen Qualitätsmanagementsystems kritisch diskutierte. Die Gruppe der Gutachtenden bestand aus den folgenden fünf Mitgliedern:
Im Akkreditierungsbericht betonen die Gutachtenden, dass sich die PH Luzern durch ihre Weiterentwicklungen seit der Erstakkreditierung 2017 und das hohe Commitment ihrer Angehörigen auszeichnet. Die Gutachtenden halten fest, dass die PH Luzern in hervorragender Weise dem Leistungsanspruch einer Pädagogischen Hochschule gerecht wird, beispielsweise indem sie über ein breites Lehrangebot in Aus- und Weiterbildung verfügt und mit dem Studiengang Fachdidaktik die Promotionsfähigkeit der Absolvierenden fördert. Die sehr gute Hochschulkultur, die geprägt ist von einem gemeinsamen Qualitätsverständnis, lösungsorientierten, konsensualen Vorgehensweisen, klarem und transparentem Führungshandeln sowie einer hohen Identifikation des Personals mit der Hochschule, wird im Bericht besonders hervorgehoben. Die Gutachtenden heben zudem die Aktivitäten der PH Luzern in Bezug auf die Nachhaltigkeit hervor, mit denen die PH Luzern in Forschung, Lehre und Dienstleistungen Massstäbe gesetzt habe, die nationale Beachtung verdienen.
Die Gruppe der Gutachtenden formuliert im Akkreditierungsbericht auch Weiterentwicklungspotentiale. Sie empfehlen, dass die PH Luzern in der Weiterentwicklung der Organisation die Verbindung der Leistungsbereiche und die Vergleichbarkeit der Anstellungsbedingungen in den Bereichen fördert. Auch empfehlen sie, die Kommunikation über die Mobilität auszubauen. In Bezug auf die Grundfinanzierung durch den Träger halten die Gutachtenden fest, dass die PH Luzern im Vergleich mit anderen Pädagogischen Hochschulen im unteren Bereich der Skala angesiedelt ist. Die Gutachtenden anerkennen, dass die PH Luzern die finanziellen Mittel effizient und wirtschaftlich einsetzt und eine enorme Steigerung von Drittmitteleinwerbungen für die Forschung und Entwicklung erzielte. Jedoch schätzen die Gutachtenden die Sicherstellung einer verlässlichen und soliden Forschungsfinanzierung für die strategische Weiterentwicklung der Hochschule als sehr wichtig ein. Sie begrüssen die Anstrengungen der PH Luzern zur Erreichung einer Erhöhung der Grundfinanzierung durch den Träger, um die nachhaltige Sicherung des exzellenten Leistungsportfolios der PH Luzern zu garantieren.
Mit dem Entscheid des Schweizerischen Akkreditierungsrats vom 20. September 2024 schloss die PH Luzern dieses wichtige Projekt ab. Bestärkt durch das positive Feedback, basierend auf den hervorragenden Grundlagen und gemeinsam mit den Mitarbeitenden, Studierenden und weiteren Anspruchsgruppen wird die PH Luzern in den kommenden Jahren ihr Qualitätsmanagementsystem weiterentwickeln und weiterhin Verantwortung für eine qualitativ hochstehende Lehrpersonenbildung übernehmen.
Im Dezember 2017 gewährte der Schweizerische Akkreditierungsrat der PH Luzern die erste institutionelle Akkreditierung mit vier Auflagen. Die Erfüllung der Auflagen bestätigte der Akkreditierungsrat am 27. März 2020.
Die PH Luzern investiert weiter in ihr Qualitätsmanagementsystem und damit in die Qualität ihrer Aus- und Weiterbildungen, ihrer Dienstleistungen sowie ihrer Forschung und Entwicklung. Die Rückmeldungen, welche die PH Luzern aus dem Verfahren der institutionellen Akkreditierung gewonnen hat, sind in der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems eine zentrale Grundlage.